Mitgliederversammlung
Das oberste Organ unsere Arbeitsgemeinschaft ist die alle zwei Jahre einberufene Mitgliederversammlung, die die/den Vorsitzende:n und seine Stellvertreter:innen wählt.
Vorstand & Geschäftsführung
Der Vorstand führt die ADS ehrenamtlich. Die Aufgaben und Strukturen sind in unserer Satzung geregelt. Zusätzlich gibt es seit dem 01.01.2024 eine hauptamtliche Geschäftsführung.
Alle Vorstandsmitglieder wirken auch in den jeweiligen Länderarbeitsgemeinschaften mit.
