Nach § 7 der ADS-Satzung können sich auf Landes- oder regionaler Ebene eigenständige Arbeitsgemeinschaften der Sport- und Bäderverwaltungen und Betriebe bilden.
Aufgabe der Arbeitsgemeinschaften:
„Landesspezifische Themen auf Regional- bzw. Landestagungen zu behandeln und bei Bedarf dem ADS-Vorstand für die Jahrestagung vorzuschlagen“.
Insbesondere der regelmäßige Erfahrungsaustausch auf Regional- bzw. Landesebene schätzen die Kollegen sehr. Je nach Struktur und Organisation der einzelnen AGs nehmen auch Vertreter aus den Landessportbünden und Sportfachverbänden an den Sitzungen teil. Zu den sogenannten Ständigen Gästen zählen z.T. auch die Vertretungen des jeweils für Sport zuständigen Ministeriums.
Wenn Sie Fragen oder Interesse an einer dieser AGs haben, dann nehme Sie gerne Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner auf.